Es können nur einzelne natürliche oder juristische Personen Mitglied werden, keine Personengruppen. Bitte lies insbesondere unsere Satzung und die Transparenzhinweise (weiter unten auf dieser Seite), bevor du Anteile zeichnest.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist ab dem 01.01.2026 möglich.
Transparenz über die finanzielle Lage und Auswirkungen auf dein zukünftiges Geschäftsguthaben:
Wir wollen dich offen darüber informieren, dass unsere Genossenschaft aktuell hohe Verlustvorträge aufweist. Dies hat direkte Auswirkungen auf deine Einlage. Die Auseinandersetzung mit einem ausgeschiedenen Mitglied – und somit die Bewertung des Geschäftsguthabens – erfolgt gemäß § 73 Abs. 1 GenG nach der Vermögenslage der Genossenschaft und unter Zugrundelegung der Bilanz. Dies bedeutet für neue Einlagen, dass aufgelaufene Verlustvorträge anteilig vom Geschäftsguthaben abgezogen werden. Deine zukünftige Einlage (dein Geschäftsguthaben) könnte also direkt nach deinem Beitritt rechnerisch einen Wertverlust erleiden, da sie zur anteiligen Deckung dieser bestehenden Verluste herangezogen wird. Aktuelle Bilanzen und Verlustvorträge können auf Anfrage eingesehen werden. Der Verlustanteil beträgt aktuell ca. 61,81%.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nachschusspflicht: Gemäß § 4 Abs. 6 unserer Satzung sind die Mitglieder nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Das bedeutet, im Falle einer Insolvenz über das Vermögen der Genossenschaft musst du keine zusätzlichen Zahlungen über deine Geschäftsanteile hinaus leisten.